Chronik - Entstehung

Hier erfahren Sie etwas über die Entstehung unsere Feuerwehr, den Wandel der Zeiten und Neubauten und Neuanschaffungen im Laufe der Zeit:

Vorwort

Auf die Anregung eines Feuerwehrangehörigen habe ich all das, was ich für die Chronik einer Landgemeinde" zusammengetragen habe, hier nochmals zu Papier gebracht. Mit einigen zusätzlichen Bildern ergänzt und auch soweit ich Unterlagen habe, die größeren Brandunglücke der vergangenen 100 Jahre aufgeführt. Die Feuerwehren in den kleinen und kleineren ehemaligen „selbständigen Gemeinden" so notwendig sie einerseits für den Ortsteil sind, so wird man es mit der Zeit immer schwerer haben ihre Existenz zu sichern und zu erhalten. Da die Aufgaben immer vielfältiger werden muss auch die Ausbildung und die Gerätschaften mit der Zeit Schritt halten. Selbst wenn die moderne Technik von den Kommunen bereitgestellt und finanziert wird, ist es unumgänglich, dass immer wieder Männer und neuerdings auch Frauen bereit sind Feuerwehrdienst zu leisten. Wenn die weitere Entwicklung anhält und der Arbeitsplatzverlust immer mehr Leute tagsüber vom Wohnort fortführt, muss die Feuerwehr versuchen eine ausreichende Zahl ausgebildeter Frauen und Männer bereitzuhalten, um den Bestand auch unserer Freiwilligen Feuerwehr zu ermöglichen. Dass dies gelingen möge und dass der gute Ausbildungsstand erhalten bleibt und womöglich stetig verbessert wird wünscht mit dieser Schrift der Autor.

Niederlamitz, den 24. Januar 2000 Herbert Biedermann

Fortschreibung im Januar 2008 mit den jüngsten zurückliegenden Ereignissen mit Beschreibungen von der FFW Niederlamitz. Sowie den Berichten in der Frankenpost von Willi Fischer Kirchenlamitz welcher auch einen Teil der Fotos beisteuerte. Die anderen Aufnahmen sind von Rudolf Schmidt aktives Mitglied der heimischen Feuerwehr.

 

Freiwillige Feuerwehr Niederlamitz

Feuerschutz und Verordnungen vor Gründung der Freiwilligen Feuerwehr Niederlamitz

Bereits 1791 wurde eine Verordnung zum Schutze vor Brand- und Feuersgefahr erlassen, sicher nicht das erste Mal aber hier lässt es sich sicher nachweisen. „Feuerpolizeiliche – Verordnung“ vom 14. November 1834 hier heißt es im Wortlaut:

Jm Namen Seiner Majestät des Königs.

Die allerhöchste Verordnung vom 30. März 1791, welche auch in den Obermain- Kreise Anwendung findet, enthält hinsichtlich der Aufsicht auf Feuer und Licht u. der Verhütung von Feuersgefahrfolgende Bestimmung:

1.) Rauchfänge u. Kamine müssen, wo nicht täglich, doch wöchentlich einige Male abgekehrt werden.

2.) Schlote u. Schornsteine müssen, wenn dieselben einer starken Feuerung unterliegen, alle 4 Wochen, außerdem im Winter alle 8 Wochen u. im Sommer alle Vierteljahre gereinigt und gekehrt werden.

3.) Flachs und Hanfdörren, so wie das Brechen und Bläuen im Hause ist erboten; Dergleichen Geschäfte sind in gemauerten abgesonderten Flachsdörren u. Brechstuben zu verrichten. (Dörrofen)

4.) Eben so ist weder das Verbrennen der Flachsballen bei heftigem Winde auf dem Lande, noch das Flachshecheln zur Nachtzeit bei nicht wohl verwahrten Lichte zu gestatten.

5.) Alle brennbaren Materialien u. Sachen sollen nur zur ebenen Erde in wohl verwahrten Gewölben oder gar in Kellern aufbewahrt und niemals in großer Quantität in Häusern, insbesondere in Städten, sondern so viel als möglich außerhalb derselben untergebracht werden.

6.) Der Gebrauch des sogenannten Schleußenlichts ist gänzlich untersagt.

7.) Das Aufbewahren von Heu und Holz auf den Dach u. Boden der Häuser, kann durchaus nicht zugegeben werden, sonders ist jenes in Scheunen, u. dieses in den Hofräumen unterzubringen.

8.) Das Tabak - Rauchen auch mit verschlossenen Pfeifen in Ställen, Scheunen, Bodenkammern oder anderen Orten, wo sich feuergefährliche Gegenstände befinden, ist verboten.

9.) Alle diejenigen, welche zur Nachtzeit in Ställen, Scheunen, Boden oder andern der gleichen Orten Verrichtungen haben, können sich nur verschlossener Laternen bedienen.

Gemeindearchiv 13/14

In einer weiteren Verordnung vom 10.November 1837 heißt es:

Die Gemeindeverwaltungen werden auf das höchste Regierungs- Ausschreiben vom 10. lauf. Mths. Kreis Intelligenz Blatt vom 14. Sept. 1837 Nov. 100 Pag. 993 Feuerpolizei Betreff, hingewiesen und denselben aufgegeben dieses in ihren Bezirken öffentlich zur strengsten darauf Achtung bekannt zu machen. Den Gemeindeverwaltungen wird die Befolgung die Feuerbeschauordnung vom 16. Februar 1836 den in Bezug auf dieses höchsten Ausschreiben zur Pflicht gemacht. Auch diese Verordnung wird in gekürzter Form aufgeführt.

1.) Die halbjährige Feuerschau, ganz nach den in den höchsten Ausschreiben enthaltenen Bestimmungen vorzunehmen und die bei zuziehenden Werkleuten mit bekannt zu machen, auch bei der Vornahme darauf zu sehen, dass keines der bezeichneten Gebrechen unentdeckt bleibe und übergangen werde. 14 Tage nach der Feuerschau ist mit eben dieser Gründlichkeit die Nachschau zu beschäftigen, bis dahin sind die Strafen einzuziehen.

Diese Strafen, waren für die heutzutage kleinen Vergehen damals ziemlich hoch, kann man doch daraus ersehen, welche Bedeutung man damals den vorbeugenden Brandschutz beigemessen hat. (Liste der Feuerschau) So wurde zum Beispiel ein fehlendes Ofentürchen mit 30 kr. bestraft. Wurden Schleißen auf den Ofen getrocknet kostet dies 18-24 kr. Strafe (Schleißen oder Kienspäne waren die damaligen Feueranzünder).

2.) Die Feuerlöschgerätschaften sind in den Besten zu erhalten und sollte ein oder die andere derselben bei Ausbruche eines Brandes ruiniert werden so ist sogleich die Herstellung vorzunehmen und unverzüglich neu anzuschaffen.

Fehlende oder mangelhafte Gerätschaften wurden bei der halbjährigen - Feuerbeschau beanstandet und auch bestraft. Unter dem 30. März ist vermerkt, Wibt (Witwe) Schubertin ist der Feuereimer nicht gebrauchsfähig 19 kr. Strafe.

4.) Nach den Eingangs bemerkten höchsten Ausschreiben ist zur Löschung des zum Ausbruch gekommenen Feuers.

a.) Jeder Gemeindeausschuß resp. Ortschaft in 3 Rotten zu theilen welche abwechselnd die Verpflichtung haben, sogleich bei entstandenen Brande zur Löschung desselben an Ort und Stelle in Tätigkeit zu treten. Jeder Einwohner er sei Hausbesitzer oder Mietsmann ist gehalten sich in eine Rotte aufnehmen zu lassen. Es sind hierüber eigene Verzeichnisse anzulegen, fortzuführen und die so gebildeten Rotten den Theilnehmern bekannt zu machen, jeder Rotte wird ein eigener Rottmeister vorgestellt, welchen die Ortspolizei zu ernennen hat. Diesem steht die Aufsicht über sein Personal zu, ihn auch die Leitung desselben während des Brandes nach der jedermaligen Bestimmung des Polizei Beamten, der Orts oder Distriktspolizei zukommt. Er hat sein Personal zu überzählen und die Aussenbleibenden zur Bestrafung der Polizei anzuzeigen.

b.) Jede Rotte theilt sich wieder in Kolonnen, welche das zur Rettung herbey zuschaffende Wasser zu und ablangen. Ein. Kolonne besteht aus 25 - 30 Mann und ihr steht ein Kolonnen Meister vor, der dieselben nach der Anstalt des dirigierenden Polizei Beamten leitet.

c.) In Rettungshaufen welchen die Rettung der Mobilien und Monentien, dann Aufsicht auf geretteten übertragen ist. Jeder Rettungs-Haufen besteht aus 10- 12 Personen und wird von einen Rettungsführer commantirt. Die Anstellung des Kolonnen - Meisters und Rettungsführers kommt ebenfalls der Ortspolizei zu.

6.) Da alles Flachs und Hanfdörren so wie das Brechen und Blauen desselben in Hause wiederholt untersagt worden so wird das Erbauen von Gemeinde-Dörröfen und Brechstuben ein so notwendiges Bedürfnis als auch von anderen Seiten her die Dörrofen so vielfach sich empfehlen. Es wird daher auch diese Gelegenheit den Verwaltungen aufzugeben, ihre Gemeindeangehörigen zur Erbauung von Dörrofen und Brechstuben aufzufordern und ihnen die großen Vortheile derselben vorzustellen.

 

Solche Dörröfen sind für Niederlamitz, die vordere Wüstung eingeschlossen, zwei bekannt. Einer befand sich, wie es heißt in geziemender Entfernung, auf den Grund der Wüstung. Der andere ist als Ruine noch heutzutage zu sehen. In der Nähe, des in einigen Unterlagen als Frohnweg bezeichneten Weges ins Himmelreich bzw. Brand, hang aufwärts des Wohnhauses Basse. Ungefähr in den gleichen Jahren ist eine Liste angelegt die alle Pflichtigen Einwohner aufführt Niederlamitz harte zu dieser Zeit 61 erwachsene Männer und 67 Frauen, das Löschgerät bestand aus 54 ledernen Feuereimern 3 Feuerhaken und 7 Feuerleitern, siehe § 2 Diese Eimerketten(Rotten) wie sie oben genannt werden hatten natürlich große Probleme, wenn das Wasser weit herbeigeschafft werden muss beziehungsweise wie man das Wasser ins Feuer bringt. Daher wird es auch für den Brandschutz von Bedeutung sein, dass man den Hammergraben anlegt, wie er vor 1938 durch das Dorf läuft. Vom Sandlohbach, am Anwesen Stöhr / Biedermann, bis zum ehemaligen Hammerwerk zog sich dieser Graben und man hatte mit ihm das Wasser wesentlich näher an den Gebäuden. Gedanken wie man das Wasser ins Feuer bringt macht man sich schon Mitte des vorigen Jahrhunderts Gedanken aber der Geldbeutel der Kommune macht vermutlich nicht mit. Eine Notiz vom 16. Oktober 1848 hat folgenden Wordlaut: Die Gemeindeverwaltung hat beschlossen, dass keine abgebrauchte Feuerlöschmaschine von Hof in unserer Gemeinde angekauft werden soll. Niederlamitz den 16.10.1848 Plechschmidt, Bgmstr. Kirchenlamitz hat seine 1. Feuerlöschmaschine bereits 1791 angeschafft. Diese wurde von den Kupferschmied J.G.F. Wohlfahrt aus Hof angefertigt und kostete 235 fl.- der dabei befindliche hanfeme Schlauch war bei Buchholz in Weimar gemacht und ist 60 Weimarer Ellen lang, l Elle = 56,4 cm = ca. 34 mtr. In einem Schreiben vom 18. Okt. 1873 an die Gemeindeverwaltung steht zu lesen:

Da sich schon seit mehreren Jahren die Feuersbrünste in so erschrecklicher Weise mehren und es gewiss von keiner Gemeinde verkannt wird, dass durch das Vorhandensein einer Feuerspritze das Feuer im Entstehen; gestillt werden kann und dadurch unsägliches Unglück von den Gemeinden fern gehalten wird, so sieht sich das kgl. Bezirksamt veranlasst, die Gemeindeverwaltung hiermit aufzufordern, eine Feuerlöschmaschine aus Gemeindemitteln anzuschaffen. Diese hat in einer vierräderigen Saug und Druckspritze neuester Konstruktion zu bestehen.

Doch die Gemeinde Niederlamitz hatte wieder einmal kein Geld für diesen Vorschlag. Am 4.11.1873 steht im Protokollbuch der Gemeinde Niederlamitz: Die Anschaffung einer Löschmaschine wird abgelehnt, da die Mittel anderweitig in Anspruch genommen werden. Nach wiederholten Anmahnen des kgl. Bezirksamtes, schreibt der Bezirksamtmann am 12. Mai 1874 an die Gemeinde: Ich erwarte, dass diese Maschine in einen Vierteljahr angekauft sein wird. Es wurde dann am 13. Juni desselben Jahres endlich von der Feuerlöschmaschinenfabrik Justus Christian Braun in Nürnberg eine Feuerlöschmaschine zum Preis von 500 fl. (Gulden) bestellt. Eine Beschreibung dieser Maschine und Ihrer Leistung:

Diese Maschine liefert in der Minute circa 2 Eimer Wasser. Ein Eimer = ca. 60 Ltr. also ca. 120 Liter Wasser in der Minute. Dazu gehörten 20 Fuß Saugschläuche, l Fuß ca. 30 cm = 6 Meter, und 100 Fuß Druckschläuche = 30 Meter, diese Maschine bedarf 8 Mann Bedienung und trägt den Wasserstrahl ca. 100 Fuß = 30 Meter weit.

 

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Das Vorhandensein Dieser Löschmaschine führte dann zur Gründung der Freiwilligen Feuerwehr. Im Gründungsprotokoll vor über 100 Jahren steht zu lesen:

Geschehen Niederlamitz den 8. April 1875 Auf heute Abend 7 Uhr wurde mittels Umsage eine Versammlung zur Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr anberaumt. Nachdem sich eine größere Anzahl von Mannschaften eingefunden hatte, wurde den Erschienenen entsprechender Vortrag erstattet und hierbei die Wichtigkeit und Nützlichkeit eines solchen Vereins hervorgehoben und schließlich zum Beitritt aufgefordert. Es verpflichteten sich in Folge dessen durch ihre Unterschrift: Johann Gläsel, Andreas Kießling, Daniel Herold, Nikol Hertel, Friedrich Schricker, Lang Wolfgang, Paulus Beck, Johann Reichel, Johann Reinel, Andres Stengel, Johann Schricker, Johann Grüner, Adam Herold, Nikol Schricker, Johann Plechschmidt, Wolfgang Kießling, Adam Oswald, Johann Plech-schmidt, Nikol Lang, Georg Biedermann, Heinrich Döbereiner, Johann Gnichtel, Andreas Dengler, Johann Vates, Friedrich Seidel, Johann Konrad Schmutzler, Nikol Biedermann, Erhart Raithel, Johann Schmutzler, Lorenz Schricker, Lorenz Höfer, Johann Frohring, Adam Reichel, Gottlieb Herold, Nikol Hacker, Nikol Schwarz, Jakob Künzel, Christoph Müller, Johann Krippner, Nikol Reichel, Jakob Hertel, Michael Schricker, Georg Mühleis,

insgesamt 44 männliche Einwohner zum Feuerwehrdienst.

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Die neu gegründete Freiwillige Feuerwehr braucht nun einen Unterstellraum für das neue Löschgerät und man entschließt sich im Hofraum des ehemaligen Schulhauses ein Spritzenhaus zu bauen. Der Zimmermeister Ulrich Hallmeyer von Kirchenlamitz entwirft voraus stehenden Plan. Das Spritzenhaus wird 1878 gebaut und genutzt bis es 1959 abgebrochen wird. In der Zeit nach der Gründung wird kräftig geübt um die Einsatzfähigkeit von Mannschaft und Maschine sicherzustellen. Braucht man doch schon in den jungen Jahren des Vereins, die Feuerwehr immer wieder zu Ernstfalleinsätzen. Näheres wird unter Brandunglücke beschrieben. Die FFW Niederlamitz macht sich im Bezirk Wunsiedel einen guten Ruf und im Jahr 1903 wird der 31. Bezirksfeuerwehrtag in Niederlamitz abgehalten. Seit diesem Jahr hält man auch die Vereinsgeschichte im Protokollbuch der FFW fest. Dort ist im Jahr 1906 aufgeschrieben, dass die Granitfirma Franke und Reul eine Löschmaschine beschafft hat, welche der Feuerwehr zur Übung und Bränden im Ort zur Verfügung steht. Auch ist in diesem Buch interessant zu lesen, dass für die Enthebung des Feuerwehrdienstes vom 18-25 Lebensjahr 4,00 Mk vom 25-30 3,00 Mk und vom 30-35 2,00 Mk zu entrichten sind. Auch ferner wurde beschlossen, dass sämtliche Enthebungen sowie Strafen durch den Herrn Polizeirat einzukassieren sind. Diese Enthebungsgebühr ist in etwa mit der vor einigen Jahren abgeschafften Feuerschutzabgabe für nicht Diensttuende gleichzusetzen. Nur ist die Feuerschutzabgabe im Vergleich wesentlich moderater. Eine von der Gemeinde in den Jahren 1925/26 geschaffene Hochdruckwasserleitung bringt einen weiteren verbesserten Feuerschutz, da das Löschwasser aus Hydranten entnommen werden kann. Eine weitere gute Entwicklung der Ausbildung und die Abhaltung des Bezirksfeuerwehrgautages 1929 sind Anlass, Direktor Adolf Reul wegen seiner Verdienste um die Förderung der Feuerwehr Niederlamitz, zum Ehrenvorstand zu ernennen. Aus dem Buch geht auch hervor, dass mit Beginn der NS Zeit die Kommandanten nicht mehr gewählt, sondern von der übergeordneten Stelle ernannt werden. 1934 wird, da die gemeindliche Wasserleitung doch nicht halten kann was man sich von ihr versprochen hat, ein Motorlöschgerät angeschafft. Man entscheidet sich für ein Fabrikat der Firma Flader aus Jöhstadt in Sachsen mit einer zusätzlichen Schaumausrüstung und einer Minutenleistung von 800 Liter. Zu den Kosten von 4950,-- RM leistete die Firma Reul einen erheblichen Zuschuss von 1500,-- RM. Auch gewährte diese Firma einen beheizten Unterstellraum so dass die Maschinen bestens gepflegt und immer einsatzbereit sind. Diese TS 8/8 musste sich schon kurz nach der Indienststellung im harten Ernstfalleinsatz bewähren.

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Bereits in den Jahren 1936-1937 wird eine Jugendgruppe der FF Niederlamitz aufgestellt. Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr. In dieser Zeit werden der Feuerwehr auch Aufgaben des Luftschutzes übertragen. Das Vereinsleben der damaligen Zeit wird mehr und mehr von der NSDAP bestimmt, die Jahresversammlung nennt sich Jahresappell usw. Nach Ausbruch des 2. Weltkrieges, der fast wieder alle Kameraden zum Militärdienst zwang, wurde die Jugend in Form der HJ Feuerwehr (Hitler Jugend) in die FF Niederlamitz eingereiht. Das Eintrittsalter ist dabei 14 Jahre. Gegen Kriegsende müssen, weil es an Männern mangelt, sogar Frauengruppen in der Feuerwehr Dienst tun. Hier ist eine komplette Frauenmannschaft um den zweirädrigen Hydrantenwagen versammelt. Die Zeit nach Kriegsende ist sowieso auch für die Feuerwehr am Anfang wieder schwierig, da man ja zuerst keine Männer in die Führungsmannschaft lies und lassen wollte, die in irgendeiner NS Organisation Mitglied etc. waren. Aber etliche Zeit später und nach teilweisem Abschluss der Entnazifizierung bildeten sich wieder normale Verhältnisse Nach Kriegsende bis 1946 leitet Hans Stäudel als Kommandant die Wehr. 1946 wird dem ehemaligen Kommandanten Paulus Fuchs die Wehr übertragen. Am 14.12.1947 wird dann endlich wieder gewählt und nicht mehr ernannt oder bestimmt wie in der abgelaufenen Ära. Der bewährten Führung der Feuerwehr Niederlamitz wird 1950 die Ausrichtung des l. Kreisfeuerwehrtages des Landkreises Wunsiedel übertragen. Vorher hat die Fa. Reul ein Gerätehaus in eine Werkhalle eingebaut und an die FF Niederlamitz übergeben, Ehrenvorstand Adolf Reul der Gönner der Feuerwehr wird für 40 jährige Vereinszugehörigkeit geehrt. Unter der Leitung von Paulus Popp, späterer Kreisbrandmeister, wird die Ausbildung und Aufwärtsentwicklung fortgesetzt. 1960 wird unter Bürgermeister Eck endlich der lang gehegte Wunsch der FF Niederlamitz erfüllt, die Gemeinde erbaut ein neues Gerätehaus. Die Gesamtbaukosten betragen 45.885,45 DM. Nun können die vorhandenen Geräte optimal untergestellt und gepflegt werden. Eine fahrbare Leiter wird zusätzlichangeschafft. Für die Schlauchpflege ist von besonderer Bedeutung der moderne Trockenturm. Der Geräteraum für den zweiten Löschzug kann an die Fa. Reul zurückgegeben werden, da man alles in einem Haus hat. Dies brachte natürlich viele Vorteile da man jetzt auch einen kleinen Unterrichtsraum zur Verfügung hatte und so auch der Kameradschaft förderlich war. Ein Ziel vor Augen schafft man landesweit Leistungsprüfungen in verschiedenen Stufen. Die Feuerwehr Niederlamitz beteiligt sich seit 1965 daran. Dabei wird 18-mal die Jugendleistungsspange an Angehörige der Feuerwehrjugend verliehen. Bei der aktiven Wehr werden an 53 Feuerwehrangehörige, Leistungsabzeichen der Stufe I Bronze, an 35, Stufe II Silber, an 22, Stufe III/l Vorstufe Gold, an 19, Stufe HI/2 Gold, an 15, Stufe ffl/3 Gold-Blau, an 12, Stufe m/4 Gold-Grün und 10 mal die höchste Stufe III/5 Gold-Rot mit einen Besitzzeugnis ausgegeben. Das bedeutet, dass ein Feuerwehrmann die höchste Stufe bei günstigstem Verlauf nach 12 Jahren ablegen kann. Und bedingt andererseits bestens gepflegtes Gerät, da mit verbrauchtem Material die Anforderung nicht zu erfüllen sind. Dazu wird 1968 von der Gemeinde Niederlamitz für ihre Feuerwehr, die Anschaffung eines TSA 8/82 notwendig. Die TS 8/8 Flader war nicht genormt und die TS 8/8 Magirus soweit abgenützt, dass beide Maschinen nach der Anschaffung eines TSA 8/8 des Fabrikats Paul Ludwig für 8395,-- DM, ausgemustert wurden.
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Zum hundertjährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Niederlamitz 1975 wird von der FF Niederlamitz ein Antrag auf Anschaffung eines Löschfahrzeuges an die Gemeinde gestellt. Dieser Antrag wurde vorn Gemeinderat genehmigt. Im Frühjahr 1976 wird dann das LF 8-TS mit Funk und schweren Atemschutzgeräten ausgerüstet, an die FF Niederlamitz übergeben. Dieses Löschfahrzeug mit 122.300,-- DM Gesamtkosten ist bis jetzt die größte Anschaffung der Gemeinde für die Feuerwehr. Am 14., 15. und 16 August 1976 wird dem 100 jährigen Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Niederlamitz feierlich gedacht. Dieses wird mit einer großen Übung gemeinsam mit der FF. Kirchenlamitz eingeleitet. Die FF Marktredwitz führt einen Rettungsspreitzer (Rettungsschere) vor. Am Abend wird bei einem Festkomers ein Rückblick auf die zurückliegenden 100 Jahre und Ehrungen verdienter Mitglieder vorgenommen.

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Seit dieser Zeit blickt die FF Niederlamitz weiter vorwärts, es werden eine stattliche Anzahl von Führungskräften, Atemschutzträger und Maschinisten an den Staatlichen Feuerwehrschulen in Regensburg und Würzburg geschult. Auch auf Kreisebene wird geschult mit Teilnehmern aus Niederlamitz. Weiter gehören zu der Ausbildung aller Wehrmänner, in neuerer Zeit auch Frauen, aber ohne Zwang eines Krieges, die wiederholte Ablegung der vorgenannten Leistungsprüfungen und dabei schneidet unsere Wehr auf Landkreisebene bestimmt nicht als schlechteste ab.

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DIE FRAUENGRUPPE DER FFW - NIEDERLAMITZ GEGEN KRIEGSENDE VOR DEM ALTEN GERÄTEHAUS, SITZEND UND STEHEND AUF DEM ZWEIRÄDIGEN HYDRANTENWAGEN, LINKS ÜBUNGSHYDRANT,

ausgerüstet mit Standrohr für Unterflurhydranten, Sammelstück C-B, Hydrantenschlüssel für beide Arten, Verteiler B- 2 X C, 2 C-Strahlrohre, 2 BRollschläuche, und eine Schlauchhaspel bestückt mit 6 C-Schläuchen. Von oben links nach unten rechts: Meta Dengler, verh. Müller; Luise Popp, verh. Bußler; Hildegard Herold, verh. Benker; Hilde Schörner, verh. Westernacher; Lydia Raithel, verh. Wilfert; Herta Schaller, verh. Gossert; Anni Walter.

Da bei Kriegsende 1945 ein TSA- (Tragkraftspritzenanhänger) auf Niederlamitzer Flur aufgefunden wurde, welche entweder von Deutschen Truppen oder von der US-Army zurückgelassen wurde. Dieses konnte nie ganz genau geklärt werden, nur eines ist sicher: es war auf der Niederlamitzer Flur. Da bei dem Beschuss von Kirchenlamitz durch US Artillerie das Gerätehaus von Kirchenlamitz getroffen wurde und dadurch die dortigen Löschgeräte völlig zerstört wurden, ging der Kampf um die Beute los. Kirchenlamitz beanspruchte diesen Anhänger mit der darin befindlichen TS 8. Dies wurde von höherer Stelle auch so entschieden, dass die Stadt Kirchenlamitz den TSA zu dieser Zeit dieses Löschgerät erhielt. Und so gingen einige Jahre ins Land bis die ehemaligen Feuerwehrangehörigen der Niederlamitzer Wehr aus Gefangenschaft usw. zurückgekehrt waren und auf das Löschgerät Ihre Ansprüche geltend machten . Und so wurde nach einigem hin und her zu Gunsten der Freiwilligen Feuerwehr Niederlamitz entschieden. Dies aus dem Grunde da die Wehr Kirchenlamitz in der Zwischenzeit ein großes Löschfahrzeug von der US-Armee erhalten hatte und somit für die Stadt der Feuerschutz wieder sichergestellt war. Das Auffinden und die Sicherstellung des TSA (Tragkraftspritzenanhänger) führt dann 1950 dazu, dass von der Fa. Reul Granit in einer Werkhalle, ein beheizter Raum zu einem Geräteraum ausgebaut wird. Bei einer Übung wird dieser Raum von Direktor Adolf Reul an die FF Niederlamitz übergeben. Dort wird dann der TSA stationiert und vom neu geschaffenen II. Löschzug unter Leitung von Löschmeister Bernhard Schlund betreut. Da zur damaligen Zeit vom sogenannten Dorf und dem Ortsteil Niederlamitzerhammer in etwa die gleiche Anzahl Feuerwehrmänner Dienst verrichteten, begann unter den beiden Löschzügen eine für die Feuerwehr nutzbringende kleine Rivalität.

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ANGETRETENE LÖSCHGRUPPE VOR DEM GERÄTEHAUS AUF DEM GELÄNDER DER FIRMA REUL

Vordere Reihe v.l.n.r.: Heinz Groß, Johann Dietel, Max Graf, Hans Hering, Artur Reinel, Christian Beck, Wilhelm Jedro, Ernst Plechschmidt, Hans Zißler, Rudi Kaiser, Herbert Biedermann, Fritz Biedermann, Wilhelm Fuchs. Hintere Reihe

v.l.n.r.:..., Willy Hertel, Walter Sommerer, Max Schaller, Alfred Strobel

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SCHLÜSSELÜBERGABE FÜR DEN NEU GESCHAFFENEN GERÄTERAUM AN DEN KOMMANDANTEN DER FF NIEDERLAMITZ, PAULUS FUCHS DURCH DIREKTOR ADOLF REUL 1950

Links: Bürgermeister Wilhelm Gräf

Mitte: Direktor Adolf Reul

Rechts: Feuerwehrkdt. Paulus Fuchs

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LÖSCHGRUPPE MIT TS 8/8 und Hydrantenwagen

von links nach rechts: Otto Lorbeer, Willi Werner, Bernhard Schlund, Heinz Taubald, Karl Puchta, Erich Stäudel, Karl Schneebigl, Artur Reinel, Josef Kusitzky, Horst Gräf.

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FEUERWEHRÜBUNG 1950 AUF DEM WERKGELÄNDEDER STEINHAUEREI GEORG EINRITZ

V.l.n.r.: Max Schaller, Christian Beck, Max Gräf, Hans Gräf, Johann Dietel, Willy Hertel, Hansa Hering. Links im Hindergrund verfolgen aufmerksam Direktor Adolf Reul und Bürgermeister Wilhelm Gräf das Geschehen.

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GERÄTEHAUSNEUBAU IM SOMMER 1960

in der Toreinfahrt von links:

Bürgermeister Josef Eck, Architekt Heinrich Meyer,

Verwaltungssekretär Oskar Hertel.

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DAS 1976 ANGESCHAFFTE LF 8 DER FFW NIEDERLAMITZ

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Hintere Reihe von Links: HFM Markus Kilger; OFM Armin Schott; HFM Herbert Geyer; HFM Bernd Schmutzler; OFM Stefan Pötzl; HFM Gerhard; Schöffel; FM Thomas Fürtsch; FF Jutta Pötzl; HFM Wieland Rahn; FA Stefan; Haas; FM Matthias Wendler; OFM Alfred Ruckdeschel; HFM Hermann Rogler; HFM Rudolf Hertel; FA Matthias Rau; HFM Peter Dietel;

Vordere Reihe von links: HFM Klaus Wenisch; HFM Erwin Müller; LM Günter Graf; LM Dieter Hofmann; OLM Edwin Rahn; LM Rudolf Roll; LM Heinz Kögler; OFM Rudolf Schmidt; HFM Ernst Wunderlich.

Aufnahme Entstand im Jahr 1998